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Beratereinsatz

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im übrigen Bundesgebiet: nach Absprache möglich

 

 

Krisenberatung/ Krisenmanagement/ Sanierung

KEINE RECHTS- UND STEUERBERATUNG

 

Beratungen zu allen betriebswirtschaftlichen, insbes. organisatorischen und finanziellen sowie technischen Themen der Unternehmensführung in Schwierigkeiten geratener Unternehmen zur Wiederherstellung des gesunden wirtschaftlichen Zustandes:

- Unternehmensanalyse und -prognose

- betriebswirtschaftliche Insolvenzvermeidungsberatung

- Entwicklung neuer Strategien und Ziele

- Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzeptes

- neue Geschäftsfelder finden

- Restrukturierung

- Management auf Zeit (Interimsmanagement)

vorübergehende Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben im Unternehmen

- Beratungen bei Beteiligungsbedarf

tätige Beteiligungen, stille Beteiligungen, Venture Capital

- Assistenz bei der Umsetzung des betriebswirtschaftlichen Sanierungskonzeptes, begleitendes Controlling

 

KfW-"Runder Tisch": Betreuung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an akuter Eigenkapitalschwäche leiden, in einem Liquiditätsengpass stecken oder denen Managementprobleme zu schaffen machen, können im Rahmen des KfW-"Runden Tisches" kostenlos Hilfestellung erhalten. Der entsprechende Wunsch zur Teilnahme muss an den zuständigen Projektträger (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) herangetragen werden. Der Projektträger beauftragt dann einen Unternehmensberater für die Betreuung. Die Betreuung wird hinsichtlich Qualität, Umfang und Wirkung von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer und der KfW Mittelstandsbank kontrolliert.

Der Projektbetreuer (Unternehmensberater)

- analysiert den Betrieb und erstellt eine Schwachstellenanalyse,

- erarbeitet bei positiver Unternehmensbewertung einen Lösungsvorschlag,

- ruft über den Projektträger eine Zusammenkunft alle Beteiligte ein,

- verfasst einen Ergebnisbericht zum Betreuungsauftrag und leitet diesen über den Projektträger an die KfW weiter.

Die Betreuung ist für das Unternehmen kostenlos. Sie erfolgt ehrenamtlich. Der Betreuer erhält von der KfW Mittelstandsbank eine Aufwandsentschädigung für maximal 10 Einsatztage. Das Unternehmen erstattet dem Betreuer für die im Rahmen der Betreuung entstandenen Fahrtkosten, pro gefahrenen Kilometer max. 0,30 EUR zzgl. MwSt.

Wenn sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, sollten Sie sich nicht scheuen, sich um Hilfestellung an den KfW-"Runden Tisch" zu wenden - bevor es zu spät ist. Ich bin ein von der Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank auditierter ehrenamtlich tätiger "Runder Tisch"-Betreuer mit der Wahrnehmung der Projektbetreuung in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Weitere Informationen unter Tel. (030) 313 55 35. Sprechen Sie mit mir.

 

Turn Around Beratung

Werden dem Unternehmen vom Runden Tisch gute Fortführungschancen bescheinigt, kann zur Umsetzung der am Runden Tisch beschlossenen Maßnahmen bei der Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank eine Turn Around Beratung beantragt werden. Befürworten sowohl die zuständige Kammer als auch die Unternehmeragentur den Antrag, schlägt die Unternehmeragentur mehrere Berater vor.

Das Honorar des Turn Around Berater wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der KfW Mittelstandsbank finanziert. Unternehmer erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einschließlich Berlin (Ost) einen Zuschuss von 65 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin (West) von 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Das maximal vereinbarte Beraterhonorar darf 750,00 EUR pro Tag nicht überschreiten. Der Zuschuss ist auf zehn Beratungstage begrenzt.